Dieses Dokument regelt die allgemeinen Bedingungen und Bestimmungen der Infrastruktur Miete bei Inaxas AG. Dieses Dokument gilt als integraler Bestandteil eines Infrastruktur Mietvertrages zwischen dem Kunden und Inaxas AG in derjenigen Version, welche im Vertrag vermerkt ist
Rechnungsperioden
Die Verrechnung erfolgt jährlich
Umfang der Vereinbarung
In der Infrastruktur Miete sind explizit folgende Elemente enthalten:
Nicht enthaltene Infrastruktur Elemente
Ein Infrastruktur Mietvertrag läuft über die Dauer von 3 Jahren ab dem Datum welches im Vertrag genannt wird. Erfolgt keine Kündigung der Vereinbarung gemäss dem Abschnitt Vertragsauflösung dieses Dokumentes, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere 3 Jahre. Vertragsauflösung Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf das festgelegte Ablaufdatum des Vertrages hin gekündigt werden. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages kann jederzeit unter Einhaltung einer mindestens 3 Monate betragenden Frist erfolgen. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung wird der gesamte bis zum regulären Vertragsablauf geschuldete Betrag per Datum der vorzeitigen Auflösung zur Zahlung fällig
Wir der Infrastruktur Mietvertrag aufgelöst (regulär oder vorzeitig), erbringt die Vermieterin folgende Leistungen Am Standort des Kunden werden sämtliche Systeme (Hardware sowie gemietete Software) in funktionstüchtigem Zustand an den Mieter übergeben
Leistungen des Mieters bei Vertragsauflösung
Eine Erhöhung der Anzahl an Client Computern erfolgt zu denselben Konditionen und Preisen wie im Mietvertrag festgelegt.
Eine Reduktion der Anzahl an Client Computern muss zwingend mit einer Preisänderung zu Ungunsten des Mieters gemäss Abschnitt «Preisänderungen» einhergehen, wobei es der Vermieterin überlassen bleibt, eine Anpassung des Preises um sFr. 0.00 vorzunehmen. Der im Abschnitt «Preisänderung» beschriebene Vertragszusatz muss jedoch in jedem Fall erstellt werden.
Es muss zwingend ein qualifiziert schriftlicher Vertragszusatz erstellt werden, in welchem die ab Unterzeichnung des Zusatzes massgebende Anzahl an Client Computern festgehalten wird.
Die Anpassung der Anzahl an Client Computern verlängert den bestehenden Vertrag um 3 Jahre ab dem Datum der Unterzeichnung des oben beschriebenen Vertragszusatzes. Die entstehende Preisdifferenz wird auf der nächsten Rechnung berücksichtigt. Eine Reduktion der Anzahl an Client Computern kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erfolgen. Eine Erhöhung der Anzahl an Client Computern wird so schnell als möglich umgesetzt, es gilt jedoch zu beachten, dass unter Umständen Lieferverzögerungen auftreten können. Die Vermieterin kann für nicht verschuldete Verzögerungen nicht haftbar gemacht werden
Die Vermieterin ersetzt die eingesetzte Hardware, sowohl Client Computer als auch Server / Security Hardware periodisch.
Client Hardware wird in der Regel auf eine Lebensdauer von 3 Jahren ausgelegt, Server Hardware auf eine Lebensdauer von 5 Jahren.
Es obliegt ausschliesslich der Vermieterin, zu welchem Zeitpunkt der Austausch von Hardware stattfindet. Der Austausch von Hardware wird von der Vermieterin mit dem Mieter terminlich koordiniert, um die kleinstmögliche Beeinträchtigung des Betriebes des Mieters durch die nötigen Arbeiten zu gewährleisten. Die Vermieterin kann Wünsche des Mieters nach längerer Betriebsdauer der Clientcomputer und Peripheriegeräte wie Scanner / Drucker etc. berücksichtigen. Ein kompletter Austausch der Client Hardware einer Gerätekategorie wird jedoch durchgeführt sobald das letzte verfügbare Reservegerät einer Gerätekategorie in den Einsatz kommt und kein baugleiches Ersatzgerät mehr beschafft werden kann
Die gemieteten Infrastruktur Elemente bleiben zu jeder Zeit im Eigentum der Vermieterin, welche dem Mieter während der gesamten Mietdauer ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an der Mietsache einräumt. Diese Klausel gilt unter Ausnahme des im Abschnitt «Vertragsauflösung» beschriebenen Eigentumstransfers sowie einer im Abschnitt «Übergangsleistungsträger» beschriebenen permanent Verhinderung die Leistung zu erbringen beschriebenen Eigentumstransfers
Die Vermieterin behält sich vor, die finale Auswahl der eingesetzten Gerätschaften zu bestimmen. Die Auswahl erfolgt in jedem Fall nach Absprache mit dem Mieter und einer sorgsamen Abklärung der Anforderungen an die Mietsache
Schäden an der Mietsache werden durch die Vermieterin im Rahmen dieses Abkommens behoben, sodass die Nutzung der Mietsache durch den Mieter schnellstmöglich sichergestellt werden kann. Die Vermieterin hält von jedem im Einsatz stehenden Gerät jeweils mindestens ein Exemplar auf Vorrat, um einen möglichst reibungslosen und schnellen Ersatz defekter Geräte gewährleisten zu können.
Die Vermieterin behält sich ein Regress Recht vor für den Fall von mutwilligen Beschädigungen der Mietsache
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist in jedem Fall der Sitz der Vermieterin